Zwei Bundesverfassungsrichter, Rudolf Mellinghoff und Hans-Joachim Jentsch, machten durch ihre Fragen in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass sie eine strengere Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht für angezeigt halten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.08.2005)
Zwei Verfassungsrichter, Rudolf Mellinghoff und Hans-Joachim Jentsch, machten durch ihre Fragen in der Verhandlung deutlich, dass sie eine strengere Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht für angezeigt halten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.08.2005)