Ruhefrist

  1. Nach Ablauf der fünfjährigen Ruhefrist ist die Verlängerung der Grabmiete möglich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Prinzipiell muss vor einer Umwidmung mindestens eine Ruhefrist von 20 Jahren eingehalten werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.09.2004)