Ruhefrist
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Nach Ablauf der fünfjährigen Ruhefrist ist die Verlängerung der Grabmiete möglich.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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Prinzipiell muss vor einer Umwidmung mindestens eine Ruhefrist von 20 Jahren eingehalten werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 08.09.2004)
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