Völlig ungeklärt ist weiterhin, wie mit der muslimischen Vorschrift des "ewigen Ruherechts"für den Toten umgegangen werden soll.
( Quelle: TAZ 1997)
Der Gräberkommissar Ernst von Harnack nahm in den dreißiger Jahren eine weitere Revision des 'ewigen Ruherechts' vor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)