Die Roten Roben fragen außerdem, ob sich objektiv bestimmen lasse, "welche Programme zur Wahrnehmung des Rundfunkauftrags erforderlich sind".
( Quelle: TAZ 1993)
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt - gerade auch im 8. Rundfunkurteil - klargestellt, dass es Sache der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, zu bestimmen, was zur Ausfüllung des Rundfunkauftrags konkret erforderlich ist.
( Quelle: DIE WELT 2000)