Aufgehängt an der Debatte um den Rundfunk zu Beginn der siebziger Jahre und am Artikel 111a der Bayerischen Verfassung geht es um 17.15 Uhr im Studio 3 um die Folgen der damaligen Novellierung des Rundfunkgesetzes.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.11.2003)