Weder die alten noch die neuen Rundfunkstaatsverträge sehen die Zulassung eines derartigen Rundfunkprogramms vor, das inhaltlich kaum den Mindestansprüchen an Information und Kultur genügen dürfte, die bislang an ein Vollprogramm gestellt werden.
( Quelle: TAZ 1992)
Ein Mediendienstestaatsvertrag, der durch den privaten Rundfunk einbezieht, muss die Rundfunkstaatsverträge ablösen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)