Weiter sollen neuartige Projekte wie DAB (Digital Audio Broadcasting) und Multimedia auch bei privaten Rundfunkveranstaltern gefördert werden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Bei Lichte besehen bleiben privaten Rundfunkveranstaltern genügend Möglichkeiten, den politischen Willen nach publizistischer Vielfalt zu umgehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nach Auffassung des Staatsgerichtshofs schränkt eine solche Regelung die Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern jedoch übermäßig ein.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.09.2005)