Rundfunkverbrechen

  1. Darin sind ausnahmslos politisch Verfolgte aufgeführt, die wegen 'Hochverrats', 'Landesverrats', 'Feindbegünstigung' oder 'Rundfunkverbrechen' zwischen September 1942 und Dezember 1944 zum Tode verurteilt wurden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)