Als Beispiele nannte das EVZ etwa den Schwellenpreis von 0,99 Mark, der 0,506 Euro entspricht und entsprechend kaufmännischen Rundungsregeln auf 0,51 Euro aufgerundet werden könnte.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Nationale gesetzliche Rundungsregeln für den Euro sollten mit der Eurogruppe abgesprochen werden.
( Quelle: Tagesschau Online vom 08.12.2004)