Rundungsregeln

  1. Als Beispiele nannte das EVZ etwa den Schwellenpreis von 0,99 Mark, der 0,506 Euro entspricht und entsprechend kaufmännischen Rundungsregeln auf 0,51 Euro aufgerundet werden könnte. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Nationale gesetzliche Rundungsregeln für den Euro sollten mit der Eurogruppe abgesprochen werden. ( Quelle: Tagesschau Online vom 08.12.2004)