Sönke Hilbrans

  1. Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, der die drei Studenten vertritt, sagte, dass der Beschluss des Landgerichts die gesamte Rasterfahndung in Berlin betrifft, weil das Landgericht die Entscheidung des Amtsgerichts jetzt für unzulässig erklärt habe. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.01.2002)