Daher wurde Xylit 1995 von der finnischen Süßwarensteuer ausgenommen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im Falle der Süßwarensteuer ist eine Befreiung nur bei nachgewiesener gesundheitsfördernder Wirkung des jeweiligen Produktes möglich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)