Südumgehungsstraße

  1. Das Gebiet zwischen der Bahnlinie und der Südumgehungsstraße sei durch den Flächennutzungsplan und den Regionalen Raumordnungsplan als Wohnbaufläche beziehungsweise Siedlungsgebiet ausgewiesen, stellte Schneider fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)