Daß diese Opfer zum Teil einer ganz anderen, stärker am Sühnegedanken als am Prinzip des individuellen Schuldnachweises orientierten Strafrechtstradition entstammen, kann man ihnen nicht vorwerfen.
( Quelle: Welt 1995)
Dieses widerspreche sowohl dem Sühnegedanken als auch der Generalprävention, die im Strafgesetzbuch verankert seien.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.12.2002)