Die S-GmbH reichte am 23. 12. 1988 beim Deutschen Patentamt die eine Duschabtrennung betreffende Patentanmeldung P 3843512 ein.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In diesem verpflichtete sich die Krankentransport S-GmbH, die Verwendung ihres Kennzeichens in der Form- und Farbgestaltung, wie sie aus der Anlage zum Vergleichsprotokoll ersichtlich ist, zu unterlassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)