SEC-Ermittler

  1. Bei Verdacht auf Bilanzbetrug, Insidergeschäfte oder die Weitergabe von irreführenden Informationen können die SEC-Ermittler Bankbüros durchsuchen, Akten beschlagnahmen, Bußgelder verhängen oder eben Klage einreichen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.09.2001)