SGBX

  1. Diese Möglichkeit eröffnet § 44 SGBX, allerdings nur mit einer Rückwirkung auf vier Jahre. Auch der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist von seiner bisherigen Auffassung abgerückt und hat in einem Rundschreiben bekanntgegeben: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)