SGG

  1. Dem steht nicht entgegen, daß von den verschiedenen Ausschüssen, die es im kassenärztlichen Versorgungssystem gibt, nur der Berufungsauschuß (§ 368b IV, RVO) und das Schiedsamt (§ 368i I RVO) in § 70 Nr. 4 SGG ausdrücklich genannt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dieses öffnete seine Türen, als 1954 das Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Kraft trat. ( Quelle: Abendblatt vom 12.09.2004)
  3. Es gibt Isoliergläser, die mehrere Funktionen gleichzeitig abdecken, zum Beispiel SGG TRISTAR. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.03.2005)