STEUER: Schönheitsreparaturen, die ein Steuerzahler in einer bisher vermieteten Wohnung durchführt, kann er nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
HANDY AM STEUER: Das Telefonieren mit einem Handy während des Autofahrens soll laut Deutschem Verkehrsgerichtstag künftig mit einem Verwarnungsgeld bestraft werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)