STEUERTARIF: Oberhalb des neuen Grundfreibetrags 1999 von 13 067 Mark (doppelter Betrag für Verheiratete), der bereits mit dem Steuergesetz von 1996 beschlossen worden war, wird nun der untere Einkommensteuersatz von 25,9 auf 23,9 Prozent gesenkt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)