Der Ausnahmetatbestand des § 459 II BGB ist bei Gebrauchtwagenfällen heute Regeltatbestand, die im Gesetz - wenig glücklich - angelegte Zweispurigkeit der Sachmängelhaftung ist auf diesem Sektor zur Einspurigkeit verkümmert.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Außerdem können sie Sachmängelhaftung gegenüber dem Händler geltend machen und ihn unter Umständen sogar wegen Betrugs anzeigen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.08.2005)
Vor allem, wer einen Neuwagen kauft, ist bei Mängeln innerhalb der ersten beiden Jahre durch die so genannte Sachmängelhaftung abgesichert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.08.2005)