Sachmangelrechts

  1. Im vorliegenden Fall war der Erwerb der Geschäftsanteile durch die Kl. nach dem Vertrag zwar als Unternehmenskauf gewollt, ob ein solcher i. S. der Anwendbarkeit des Sachmangelrechts vorlag, kann dennoch zweifelhaft sein. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)