Sachprämien

  1. Die Kunden können ihre Digits entweder in Veranstaltungstickets oder in Sachprämien einlösen, die überwiegend aus dem Angebot der T-Punkte und aus dem Fanshop des Team Telekom stammen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.10.2001)
  2. Beim Einlösen der Punkte können Sie zwischen Flugscheinen, Sachprämien und Hotelaufenthalten wählen. ( Quelle: n-tv.de vom 03.08.2005)
  3. Wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, soll jetzt auch die Steuerfreiheit auf Sachprämien (§ 3 Nr. 38 Einkommensteuergesetz) im Zuge der Umsetzung des von Rot-Grün geschnürten Finanzpaktes gestrichen werden. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.10.2002)
  4. Diese können in der Regel eingetauscht werden gegen Sachprämien wie Fitnessgeräte oder Wellnesswochenenden, selten gegen Geld. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.03.2005)