Es gibt keinen kreativen Ausweg, das Sachproblem will das Auswärtige Amt längst gelöst haben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.04.2005)
Aus der Sicht der Parteien ist dies von Sachproblem zu Sachproblem jeweils legitim.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Aus der Sicht der Parteien ist dies von Sachproblem zu Sachproblem jeweils legitim.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Darum interpretiert das Gericht das Sachproblem wesentlich nicht von der Präambel und vom Artikel 140 Grundgesetz her, sondern isoliert vom Artikel 4 Abs. 1. Das ist eine juristische Möglichkeit.
( Quelle: Die Zeit 1995)