Nach einer umfänglichen Sachverständigenanhörung kommen sie zu dem Ergebnis, daß die angebliche Gefährlichkeit der Cannabisprodukte ein Aberglaube ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dies ist auch in der Sachverständigenanhörung nicht verlangt worden.
( Quelle: Thüringer Allgemeine vom 01.08.2005)