Von einem möglichen Verkaufen und Zurückleasen ("Sale-and-lease-back-Verfahren") wurde bislang kein Gebrauch gemacht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Um Einnahmen für den Landeshaushalt zu erzielen, empfiehlt der LfW dem Senat unter anderem, landeseigene Immobilien zu verkaufen und anschließend zurückzumieten - das so genannte Sale-and-lease-back-Verfahren.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.11.2001)