Sale-and-lease-back-Verfahren

  1. Von einem möglichen Verkaufen und Zurückleasen ("Sale-and-lease-back-Verfahren") wurde bislang kein Gebrauch gemacht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Um Einnahmen für den Landeshaushalt zu erzielen, empfiehlt der LfW dem Senat unter anderem, landeseigene Immobilien zu verkaufen und anschließend zurückzumieten - das so genannte Sale-and-lease-back-Verfahren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.11.2001)