Zudem sollen Gaststätten, Bäckereien und auch Altersheime verpflichtet werden, Proben der mit Rohei zubereiteten Speisen aufzubewahren, um im Falle einer Salmonellen-Erkrankung nach der Ursache fahnden zu können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)