Und der Bundesgerichtshof erklärte unlängst die Verkaufsmethoden und Verträge eines Time-sharing-Vermarkters - der Firma Gemünder Freizeitpark Salzberg Hoch und Prissner GmbH - für sittenwidrig (AZ.: V ZR 63/93).
( Quelle: TAZ 1994)
Dazu die bombensicheren Bunker-Systeme, die, von den Nazis in den Salzberg getrieben und bis heute unzerstört, zu besichtigen sind.
( Quelle: Die Welt vom 20.08.2005)