Samenspende

  1. Vor allem, weil die Gefahr einer Erbkrankheit durch eine Samenspende oder eine Adoption abgewendet werden kann. ( Quelle: Die Zeit (17/2001))
  2. Eizellen zu spenden dagegen ist bislang verboten ebenso wie Leihmutterschaft oder die medizinisch unterstützte Samenspende an Singles, lesbische Frauen oder Unverheiratete. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  3. Leihmutterschaft, Samenspende, "Sexing" (Geschlechtswahl für das geplante Kind), die Separierung von Embryos nach Erbveranlagungen usw. usf. - all das läuft doch schon lange wie am Schnürchen, wenn nicht in Europa, dann in den USA. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Ein Embryo kostet 3000 Dollar und ist ein attraktives Angebot für Paare, die sich eine künstliche Befruchtung mit selbst gewählter Ei- und Samenspende für über 15 000 Dollar nicht leisten können. ( Quelle: Die Zeit (24/2001))
  5. Stammzellen dürfen zwar weggespült, aber nicht genutzt werden; die Samenspende ist erlaubt, die Eispende verboten. ( Quelle: Die Welt Online vom 31.10.2003)
  6. Genetisch vorbelastete Paare können auch durch Samenspende Kinder zeugen, wenn sie nicht auf 100-prozentiger genetischer Elternschaft beharren. ( Quelle: Die Zeit (10/2000))
  7. Er ist deshalb gegen eine Freigabe der Samenspende für lesbische Paare. ( Quelle: Die Zeit (02/2004))