Differenziert wird gar nach Einzel- oder Sammelgarage.
( Quelle: Die Zeit 1995)
Haftungsgrund - dem Eigentümer gegen den Werkunternehmer Schadenersatz für die Nichtbenutzbarkeit von Abstellplätzen in einer Sammelgarage während werkvertragl. geschuldeter Mängelbeseitigung zugesprochen hat.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)