Sammelgarage

  1. Differenziert wird gar nach Einzel- oder Sammelgarage. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. Haftungsgrund - dem Eigentümer gegen den Werkunternehmer Schadenersatz für die Nichtbenutzbarkeit von Abstellplätzen in einer Sammelgarage während werkvertragl. geschuldeter Mängelbeseitigung zugesprochen hat. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)