Sanktionsanpassung

  1. Sicher ist: eine zeitgleitende Veränderung der Normen ist bei festgestelltem Wertewandel zwingend - aufgepaßt werden muß aber, daß nicht durch die Normen und somit Sanktionsanpassung ein Werteverlust einhergeht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)