Wegen der schlechten Zusammenarbeit haben Arbeitsämter bisher wenig Sanktionsinstrumente gegen Arbeitsunwillige: Wird die Arbeitslosenunterstützung gekürzt, entsteht meist ein Anspruch auf Sozialhilfe.
( Quelle: Die Zeit (34/2002))
Das aber reicht der EU-Behörde nicht aus, da in der Vereinbarung "eindeutige Sanktionsinstrumente" fehlten.
( Quelle: Die Welt 2001)