Die Ausnahmen könnten nur genehmigt werden, wenn die Bundesregierung einen verbindlichen Sanktionsmechanismus für den Fall einführt, falls die Umweltziele wie CO2-Reduzierung nicht eingehalten werden.
( Quelle: Die Welt 2001)
Der Sanktionsmechanismus kann zudem jederzeit unterbrochen werden.
( Quelle: )