Satzungs-

  1. Fragen der Satzungs- und Geschäftsautonomie sich ebenso bei Gesellschaften stellen, die nicht dem MitbestG unterliegen, der Senat mithin in jedem Falle auch zum Aktienrecht Stellung nimmt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Konkret: An allen Satzungs- und demokratischen Regularien vorbei wurde eine Versammlung einberufen, auf der einfach der Landesarbeitsausschuß ab- und neugewählt wurde mit Behauptungen, die vor Gericht nicht belegt werden konnten. ( Quelle: Junge Welt 2001)