Fragen der Satzungs- und Geschäftsautonomie sich ebenso bei Gesellschaften stellen, die nicht dem MitbestG unterliegen, der Senat mithin in jedem Falle auch zum Aktienrecht Stellung nimmt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Konkret: An allen Satzungs- und demokratischen Regularien vorbei wurde eine Versammlung einberufen, auf der einfach der Landesarbeitsausschuß ab- und neugewählt wurde mit Behauptungen, die vor Gericht nicht belegt werden konnten.
( Quelle: Junge Welt 2001)