Satzungsabsicherung

  1. Fehlt eine lückenlose Satzungsabsicherung, sind die Athleten, Trainer, Ärzte und Funktionäre verbandsnor- mativ-[verbandsnormativ] nicht an die Dopingbestimmungen des betreffenden deutschen Sportverbandes gebunden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)