Für den ersten steht die Offenlegung an, für den anderen der Satzungsbeschluss.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.08.2004)
Noch im Jahre 2005 soll dann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2004)
Zeitgleich mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Beschwerde gegen den Bau der Autobahnanschlussstelle zurückgewiesen.
( Quelle: Abendblatt vom 29.08.2004)