Satzungsgemäß hat der Intendant nicht nur die Entscheidungsgewalt über Gastdirigenten, sondern auch über die Besetzung von Vorstellungen, die sein Musikdirektor zu leiten hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Satzungsgemäß versucht er trotzdem Contenance zu wahren.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)