Die Liste zur Schöffenwahl für die Jahre 1993 bis 1996 liegt noch bis Montag, 13. Juli, während der Dienststunden im Rathaus zur Einsicht offen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
In seiner Revisionsentscheidung (Aktenzeichen: 5 StR 223/97) befand der Bundesgerichtshof zwar, der Prozeß gegen den "Life"-Gründer Appel müsse aus formalen Gründen falsche Schöffenwahl wiederholt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Damals hatten die Verteidiger eine sogenannte "Besetzungsrüge" wegen Unregelmäßigkeiten bei der Schöffenwahl eingebracht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)