Schöffenwahlausschusses

  1. Vom Bundesgerichtshof sei bisher nur für Laienrichter, also Schöffen, entschieden worden, nicht für Berufsrichter: Eine fehlerhafte Besetzung des Schöffenwahlausschusses sei kein Grund für eine Aufhebung des Urteils. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.07.2004)