Als einst das Schöffenwesen eingeführt wurde, war es Ausdruck des Misstrauens gegen die Justiz und gegen die obrigkeitshörigen Berufsrichter, gegen eine abgehobene Berufsrichterkaste.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)
Hätte das Schöffenwesen noch Resonanz, wären Forderungen nach neuen Formen paritätischer Teilhabe der Bevölkerung an der Rechtsprechung längst erhoben und durchgesetzt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2003)