Dies gilt auch für Kfz-Besitzer, die schon einen Schaden regulieren ließen und die Kosten zur Erhaltung des Schadensfreiheitsrabatts wieder an die Versicherung zurückzahlen möchten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dies gilt auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und die Aufwendungen zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlen wollen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2001)
KFZ-Versicherung: Wer jeden kleinen Schaden regulieren läßt, zahlt häufig drauf.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 29.05.2005)