So verneinte das Landgericht Köln den Schadenersatzanspruch eines Hausbesitzers, weil er erst bei der Wohnungsrückgabe nach langer Mietdauer Rauchschäden bemängelte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.08.2002)
Schon bei Infomatec ging es darum, ob die Vorstände mit falschen Pflichtmitteilungen Anleger zum Kauf der Aktie verleitet haben und nun ein Schadenersatzanspruch besteht.
( Quelle: Die Welt vom 20.07.2005)
Denn das Landgericht Augsburg hat erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte den Schadenersatzanspruch eines Kleinaktionärs wegen falscher Ad-hoc-Meldungen anerkannt.
( Quelle: Die Welt 2001)
Eigenständige Grundlage für einen Schadenersatzanspruch ist die Aufklärungspflichtverletzung nur, wenn für das Erfüllungshindernis selbst keine Einstandspflicht gegeben ist:
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)