Das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Berufungsverfahren die Ablehnung des Schadenersatzanspruches von Aktionären von EM.TV zurückgewiesen.
( Quelle: Netzeitung vom 20.07.2002)
Die Höhe des Schadenersatzanspruches entspreche etwa den Abschreibungen, die Gevaert auf das Holzmann-Engagement vornehmen werde.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)