Schadenersatzanspruches

  1. Das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Berufungsverfahren die Ablehnung des Schadenersatzanspruches von Aktionären von EM.TV zurückgewiesen. ( Quelle: Netzeitung vom 20.07.2002)
  2. Die Höhe des Schadenersatzanspruches entspreche etwa den Abschreibungen, die Gevaert auf das Holzmann-Engagement vornehmen werde. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)