Schadenersatzrechts

  1. Auch er sah im Zusammenhang mit einer umfassenden Reform des Schadenersatzrechts vor, daß in § 823 BGB auch die Ehre und das allgemeine Persönlichkeitsrecht als absolute Rechte geschützt werden sollten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Der Regierungsentwurf zur Änderung des Schadenersatzrechts wird derzeit im Bundesrat beraten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.10.2001)