Die Schadenersatzverpflichtung ist auf 4.000, DM je Möbelwagenmeter begrenzt.
( Quelle: Richtig versichert von A-Z; UB Media)
In diesen Fällen bestehe "Schadenersatzverpflichtung weder auf seiten des (Klein-)Kindes noch auf seiten des Aufsichtspflichtigen".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)