Schadenfolgen

  1. Außerdem gerate Propylenglykol ohne Schadenfolgen auch in Menschenmägen, denn dieses Frostschutzmittel sei als Lebensmittel-Zusatzstoff beispielsweise zur Herstellung von Konditorei- und Zuckerwaren zugelassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)