Dies gilt auch für Autofahrer, die schon einen Schaden regulieren ließen und die Aufwendungen zur Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes an die Versicherung zurückzahlen wollen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2001)
Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes zurückzahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.11.2001)