Schadensersatzpflicht

  1. Diese Diskriminierung könne darüber hinaus auch zu einer Schadensersatzpflicht des potentiellen Arbeitgebers führen, die über den Ersatz der reinen Bewerbungskosten hinausgeht. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Er regele die Schadensersatzpflicht unter anderem bei Verletzung des Eigentums und trete auch ein, wenn gegen ein anderes Eigentum schützendes Gesetz verstoßen werde. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Entgegen der Ansicht des Unfallschädigers fielen auch Vermögensverluste im Zusammenhang mit Aktiengeschäften unter die allgemeine Schadensersatzpflicht auf Grund der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. ( Quelle: Abendblatt vom 09.05.2004)
  4. Zur umfassenden Wahrnehmung dieses Schuldnerinteresses verpflichtet den Gläubiger auch die ihm ansonsten drohende Schadensersatzpflicht gem. § 842 ZPO. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Aus der Schadensersatzpflicht entkommt der Mieter auch, wenn die Schäden von einer Versicherung abgedeckt sind, die der Mieter über die Nebenkosten anteilig mitbezahlt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.08.2005)