Schadensersatzpflichtig

  1. Wer der Gemeinde Rechnungen präsentieren will, hat laut Bürgermeister Richter geringe Chancen: Schadensersatzpflichtig wäre die Gemeinde nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte. ( Quelle: Donaukurier vom 05.10.2005)