Dies gilt auch für Kfz-Besitzer, die schon einen Schaden regulieren ließen und die Kosten zur Erhaltung des Schadensfreiheitsrabatts wieder an die Versicherung zurückzahlen möchten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Denn wie in der Haftpflichtversicherung kostet der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts über Jahre möglicherweise viel mehr als der Schaden, den der Kunde aus eigener Tasche begleichen muss.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.10.2003)