Mit dem 30. 4. 1981 entstand erstmals ein Zinsschaden in Höhe von 3,45 DM (bei 12 % Zinsen auf einen zurückbehaltenen Betrag von 10500 DM); ab diesem Tag war mit der fortschreitenden Schadensvergrößerung zu rechnen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)